Wir beraten Sie bei der Risikoanalyse und bei der Einführung oder Optimierung ganzheitlicher Risikomanagementsysteme. Nur wenn sichergestellt wird, dass vorhandene und künftige Risiken rechtzeitig erkannt werden, können Massnahmen zu deren Vermeidung, Verminderung oder Abwälzung eingeleitet werden.
Speziell für Unternehmensleiter (z.B. Vorstände, Geschäftsführer) und deren Aufsichtsgremien erarbeiten und überprüfen wir als Sachverständige deren D&O-Deckungen für Vermögensschäden im Rahmen der Organhaftung.
Die Ergebnisse unserer Prüfungen werden in einer vertraulichen "Gutachterlichen Stellungnahme" übersichtlich zusammengefasst.
Bei Bedarf unterstützt InRisCon Ihr Unternehmen auch bei der Implementierung besonderer Standards und unternehmenseigener Tools zur Steuerung und Dokumentation des Riskmanagements (z.B.nach ISO 31000).