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Versicherungsberater - eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung !

Es darf sich nur derjenige Versicherungsberater nennen, der über die dafür erforderliche Zulassung und Registrierung der Industrie- und Handelskammer verfügt.

Gemäß § 11 Absatz 3 c) der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) bestätigen wir, dass unsere Versicherungsberater über die erforderliche Erlaubnis nach § 34 e Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO)  verfügen. Im Zuge der gesetzlichen Neuregelungen wird unser Berufsstand als unabhängige Versicherungsberater seit Februar 2018  in § 34 d Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.

Wir bestätigen ferner, dass wir als Versicherungsberater gemäß § 59 Absatz 4 des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall beraten oder gegenüber Versicherern außergerichtlich vertreten, ohne von Versicherern einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von diesen abhängig zu sein.

Die IHK als zuständige Aufsichtsbehörde hat dem Gründer unseres Unternehmens am 17.07.2005 die erforderliche Erlaubnis als Versicherungsberater erteilt  (Registrierungsnummer D - OX29 - L 241O- 41).

Sie finden diese Eintragung im Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter:

                                        www.vermittlerregister.de

Bereits 2003 wurde dem Inhaber der Kanzlei InRisCon vom Präsidenten des Landgerichts Frankfurt am Main die Erlaubnis zur Rechtsberatung nach Artikel 1 § 1 Satz 2 Ziffer 2a)  des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG.) unter dem Aktenzeichen 317 Ea - 21 - 14 erteilt.

 

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